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Restschuld-Provisionsdeckel: Auf ins 19. Jahrhundert

Posted By David Schwintowski On 20. Dezember 2021 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Am 1. Juli 2022 tritt der Provisionsdeckel für die Restschuldversicherung in Kraft. Ab dann dürfen die an Vermittler gezahlten Abschlussprovisionen nur noch 2,5 Prozent der abgesicherten Summe betragen. Der Gesetzgeber ist an einigen Stellen jedoch über das Ziel hinausgeschossen. So verlangt er für die Vereinbarung der Provision die Schriftform. Das ist in der Praxis nicht praktikabel und wird zu Unsicherheiten führen.

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