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Posted By Jan Andresen On 3. Januar 2022 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Bei der Einführung des Provisionsdeckels für Restschuldpolicen besteht der Gesetzgeber trotz fortschreitender Digitalisierung auf die Schriftform, was die Vereinbarung der Abschlussprovision zwischen Versicherer und Vermittler angeht. Beim Recht auf einen Buchauszug vom Versicherer, mit dem der Vermittler seine Provisionsabrechnung kontrollieren kann, ist die Situation weniger eindeutig: Es gibt unterschiedliche Urteile dazu, ob ein Auszug in digitaler Form ausreicht oder die oft umfangreichen Unterlagen physisch ausgehändigt werden müssen. Ob der Gesetzgeber die digitale Form verpflichtend macht, erscheint angesichts der unzeitgemäßen Restschuld-Regelung nicht unbedingt wahrscheinlich.
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