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Posted By Friederike Krieger On 25. Januar 2022 In Abo,Allgemein,Industrieversicherung,Nachrichten,Top News | No Comments | Drucken
Das Urteil eines Gerichts aus dem US-Bundesstaat New Jersey, dass sich die Versicherer des US-Pharmakonzerns Merck bei Schäden durch die Ransomware Notpetya nicht auf den Kriegsausschluss des Vertrags berufen können, bedeutet nicht, dass damit auch alle anderen, ähnlich gelagerten Streitigkeiten entschieden sind. Darauf weist die Ratingagentur A.M. Best hin. So hängt ein Verfahren zwischen dem Lebensmittelhersteller Mondelez und der Zurich America in Illinois immer noch in der Schwebe.
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