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Posted By Friederike Krieger und Patrick Hagen On 26. Januar 2022 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Bei der ersten Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu der Frage, ob Betriebsschließungspolicen für Schäden während der Corona-Lockdowns aufkommen müssen, haben sich die Richter auf die Seite der Versicherer gestellt. Enthält der Vertrag eine Liste mit Infektionskrankheiten, zu der das Corona-Virus nicht gehört, sind Pandemie-Folgen auch nicht versichert, so der BGH. Das ist eine Enttäuschung für viele versicherte Gastronomen, denn solche Bedingungen sind im Markt weit verbreitet.
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