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Posted By Cäsar Czeremuga On 7. Februar 2022 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26. Januar 2022 sein erstes Urteil zum strittigen Versicherungsschutz für pandemiebedingte Betriebsschließungen gesprochen. Dem klagenden Versicherungsnehmer stehen danach keine Ansprüche aus seiner Betriebsschließungsversicherung (BSV) zu. Mittlerweile liegen die schriftlichen Entscheidungsgründe vor. Eine herbe Enttäuschung für viele Betriebe. Wie geht es weiter? Droht als nächstes eine Klagewelle gegen Makler?
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