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Von Heike Schmitz Am 21. Februar 2022 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Fast ein Jahr nach Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung (SFDR) ist es Zeit für eine kurze Bestandsaufnahme bei Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukten. Genau wie Fonds unterliegen diese den Regelungen der SFDR und müssen entsprechend eingeordnet und Nachhaltigkeitsaspekte offengelegt werden. Während die Fondsbranche in vielen Bereichen schon sehr „grün“ daherkommt, tun sich Versicherer häufig schwer mit der Erfüllung der Vorgaben aus der SFDR.
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