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Posted By Christian Bellmann On 24. Februar 2022 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Wenn es darum geht, die Verbreitung der Elementarschaden-Deckungen bei privaten Haushalten zu erhöhen, sollten neben dem Neugeschäft in der Wohngebäudeversicherung auch alle bestehenden Verträge zu einem bestimmten Stichtag auf „vollintegrierte“ Policen umgestellt werden. Das sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen bei einer Veranstaltung des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen. Bestandskunden sollten allerdings ebenso wie Neukunden die Option erhalten, das risikoadäquat kalkulierte Angebot explizit abzuwählen. Zudem seien für eine solche Überleitung rechtliche Vorkehrungen nötig.
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