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Posted By Jan Andresen On 30. Mai 2022 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Urteile dazu, was Vergleichsportale leisten müssen, um ihre Pflichten gegenüber Verbrauchern zu erfüllen, häufen sich. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die bestehende Rechtsprechung noch einmal verschärft. In einem Urteil gegen Verivox im September 2021 hatten die Richter nicht nur befunden, dass das Portal als Maklerin einzustufen ist, sondern auch, dass die von dem Unternehmen zu leistende Marktuntersuchung nicht ausreichend ist. Auch die Information der Kunden über die eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl sah das Oberlandesgericht als unzureichend an. Abschließende Klarheit für die Branche bringt aber auch dieses Urteil nicht.
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