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Posted By Jonas Tauber On 2. Juni 2022 In Abo,Allgemein,Makler,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Die Justizministerkonferenz hält die Einführung einer Versicherungspflicht für Gebäudebesitzer gegen Elementarschäden rechtlich für möglich. Sie sei verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen, so das Ergebnis der aktuellen Frühjahreskonferenz in Bayern. Entscheidend sei die konkrete Ausgestaltung einer solchen Versicherungspflicht – etwa im Hinblick auf den Selbstbehalt der Versicherten. Der GDV betonte die Grenzen einer solchen Maßnahme und warb erneut für sein eigenes Konzept einer Opt-out-Lösung.
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