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Posted By Nina Nöthling On 27. Juni 2022 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Industrieversicherung,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Der oberste Gerichtshof der USA hat es erneut abgelehnt, einen Fall, in dem es um die krebserregende Wirkung des Unkrautvernichters „Roundup“ geht, zur Revision zuzulassen. Das sind keine gute Nachrichten für Bayer. Da er 2016 den Roundup-Hersteller Monsanto übernommen hat, ist der Pharma- und Chemiekonzern de facto der Beklagte. Im aktuellen Fall geht es um 86,7 Mio. Dollar (82,3 Mio. Euro) Schadenersatz. Auch für die Versicherungsbranche ist der Fall mit der richterlichen Entscheidung noch nicht beendet.
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