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Posted By Christian Bellmann On 8. September 2022 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Exklusiv Privat Krankenversicherte können das Risiko einer längeren Erkrankung mit einer Krankentagegeldversicherung abdecken. Schwammige Klauseln bieten den Versicherern aber Raum für Leistungskürzungen, wenn der Kunde in den zurückliegenden zwölf Monaten schon einmal Krankentagegeld oder Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld bekommen hat. Das hat die Beratungsgesellschaft Premium Circle in einer aktuellen Studie festgestellt. Dabei kommt es darauf an, was der Versicherer als Nettoeinkommen aus Berufstätigkeit betrachtet. Auch gesetzlich Versicherte mit einer Krankentagegeld-Zusatzpolice sind betroffen.
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