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Kardinalpflichten: Erleichterungen für Versicherer

Posted By Isabelle Kilian On 24. Oktober 2022 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | 2 Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Der Deckungsausschluss wegen wissentlicher Pflichtverletzung führt insbesondere in der D&O-Versicherung häufig zu Diskussionen zwischen dem Versicherten und dem Versicherer. Nach ständiger Rechtsprechung greift zugunsten des Versicherers eine Beweiserleichterung, wenn der Versicherte eine sogenannte Kardinalpflicht verletzt hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat geurteilt, dass dazu auch die Pflicht zählt, sich vor Aufnahme einer Tätigkeit über deren rechtlichen Rahmen zu erkundigen. Das dürfte es Versicherern erleichtern, unter Berufung auf den Deckungsausschluss der Wissentlichkeit Schadenzahlungen abzulehnen.

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