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Posted By Sophie-Dorothee Enger On 9. Januar 2023 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Bevor der Versicherer eine Deckungszusage gibt, darf er den Sachverhalt prüfen. Vor allem in der D&O-Versicherung kann das für Probleme sorgen, etwa wenn die versicherte Person bereits Rechtsanwälte bezahlen muss, aber noch keine Sicherheit hat, dass der Versicherer die Abwehr der Forderungen übernimmt. In solchen Fällen können Versicherer zu einer Deckungszusage unter Vorbehalt greifen. Da dieses Mittel für beide Seiten unbefriedigend ist, sollten Versicherer es nicht ohne Anlass wählen.
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