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Posted By Kaja Adchayan On 18. Januar 2023 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | 2 Comments | Drucken
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hält die seit Jahrzehnten geltende 130-Prozent-Regelung bei Kfz-Haftpflichtschäden für überholt. Danach müssen Versicherer, wenn vom Geschädigten gewünscht, die Reparaturkosten eines Totalschadens übernehmen, solange sie den Wiederbeschaffungswert nicht um 30 Prozent übersteigen. Der Verband hält diese Regelung weder für ökologisch vorteilhaft noch für ökonomisch sinnvoll. Außerdem sieht der GDV dringenden Handlungsbedarf beim wachsenden Datenmonopol der Autohersteller.
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