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Posted By Herbert Fromme On 31. März 2023 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | 5 Comments | Drucken
Der Bundesrat ist der Initiative von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gefolgt und hat sich für die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadendeckung ausgesprochen. Jetzt ist die Bundesregierung unter Zugzwang: Sie muss den Gesetzentwurf dem Bundestag vorlegen. Damit nimmt die Diskussion um die Pflichtversicherung Fahrt auf. Die Versicherungswirtschaft hat sich bislang gegen eine Pflicht ausgesprochen und ein Opt-out-Modell bevorzugt. Aber einzelne Gesellschaften wie die HUK-Coburg preschen vor: Sie versichert keine Gebäude mehr, wenn nicht eine Grunddeckung gegen Elementargefahren abgeschlossen wird.
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