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Posted By Sophie-Dorothee Enger On 15. Mai 2023 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | 1 Comment | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Im Rahmen einer Marktuntersuchung zum Online-Vertrieb hat die BaFin erklärt, dass ihr ein Verweis auf eine telefonische und persönliche Beratungsmöglichkeit nicht ausreicht. Versicherer sollen Kunden auch eine Online-Beratung anbieten, wenn ein Beratungsanlass besteht. Eine solche Pflicht lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen und es ist auch unklar, was unter einer Online-Beratung genau zu verstehen ist. Dabei könnte ein geführter Abschlussprozess mit einer durchdachten und flexiblen Antragsstrecke durchaus den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.
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