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Cyberversicherer müssen Lösegeld zahlen

Von Friederike Krieger Am 5. Juni 2023 In Abo,Allgemein,Industrieversicherung,Nachrichten,Versicherer | 4 Comments | Drucken

Wenn ein Unternehmen Lösegeld an Hacker zahlt, um eine noch teurere Betriebsunterbrechung aufgrund verschlüsselter Daten zu verhindern, müssen Cyberversicherer diese Aufwendungen als sogenannte Rettungskosten erstatten. Davon zeigte sich Robert Koch, Professor für bürgerliches Recht und Versicherungsrecht an der Universität Hamburg, bei einer Fachveranstaltung überzeugt. Auch Ausschlüsse und Sublimite für Lösegeldzahlungen können das seiner Ansicht nach nicht verhindern.

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