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Posted By Martin Karwatzki On 18. September 2023 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Zivilgerichte können die Prozessparteien zum Zwecke eines Einigungsversuchs an einen nicht entscheidungsbefugten Güterichter verweisen. Steht hinter einer der Parteien ein Haftpflichtversicherer, rückt unweigerlich die Frage der Kostentragungspflicht in den Blickpunkt. Denn insbesondere dann, wenn der anwaltliche Vertreter des Versicherungsnehmers nach Zeitaufwand vergütet wird, führt die Mediation im Falle ihres Scheiterns schnell zu Zusatzkosten. Versicherer stehen der Durchführung von Mediationsverfahren daher zuweilen skeptisch gegenüber.
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