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Haftpflicht für Hebammen steht bis 2027

Von Ilse Schlingensiepen Am 25. September 2023 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken

Der Deutsche Hebammenverband und ein Versicherungskonsortium unter Führung der Versicherungskammer Bayern haben ihren Rahmenvertrag zur Berufshaftpflicht von freiberuflich tätigen Hebammen um weitere drei Jahre verlängert. Damit ist der Versicherungsschutz für die Mitglieder des Verbands bis Mitte 2027 gesichert. Für Hebammen ohne Geburtshilfe bleiben die Prämien stabil. Wer Geburtshilfe anbietet, hat im ersten Jahr ebenfalls stabile Prämien, in den folgenden beiden Jahren folgt eine Erhöhung um jeweils 5 Prozent.

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