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Posted By Carla Burmann On 4. Dezember 2023 In Abo,Allgemein,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Nachrichten,Top News | 2 Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Rechtsschutzversicherer dürfen den Versicherungsschutz ablehnen, wenn die Klage eines Versicherungsnehmers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Jahrelang spielte diese Risikoausschlussklausel keine große Rolle. Durch den sogenannten Dieselskandal hat sie neue Relevanz erhalten. Es stellt sich die Frage, ob die Ablehnung von Deckungsanfragen mit Verweis auf Urteile des Bundesgerichtshofs noch rechtens ist, nachdem der Europäische Gerichtshof Verbrauchern neue Chancen auf Schadensersatz eingeräumt hat. Den Rechtsschutzversicherern könnten erhebliche Mehrbelastungen drohen.
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