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Von Sophie Deistler Am 15. Dezember 2023 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Die Allianz kann sich bei Schäden durch eine kontrollierte Sprengung einer Weltkriegsbombe auf den Kriegsausschluss berufen. Das hat ein Berufungsgericht in Großbritannien entschieden. Damit gewinnt der Versicherer einen Rechtsstreit gegen die University of Exeter.
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