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Von Christian Drave Am 8. Januar 2024 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Nachrichten,Top News | 3 Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verschärft die Haftungsrisiken von Unternehmen im Zusammenhang mit Cyberangriffen. Der Gerichtshof bestätigte, dass allein die Befürchtung eines künftigen Datenmissbrauchs ausreicht, um einen Schadenersatz zu begründen. Unternehmen sollten ihr Risikomanagement in den Blick nehmen und insbesondere auf eine belastbare Dokumentation getroffener Sicherheitsmaßnahmen achten.
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