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Posted By Christian Dolff On 22. Januar 2024 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne In D&O-Schadenfällen mit mehreren versicherten Managern kann es vorkommen, dass ihre Deckungsansprüche die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme übersteigen. Zu der Frage, wie diese Summe zu verteilen ist, ist nun ein erster obergerichtlicher Beschluss ergangen. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Fall, in dem es um „vorläufige“ Deckungszusagen unter dem Strafrechtsschutzbaustein eines D&O-Versicherungsvertrags ging, beschlossen, dass die Versicherungssumme nach Köpfen unter den Betroffenen aufzuteilen sei. Vieles spricht dafür, dass diese Entscheidung im Kern übertragbar ist.
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