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Posted By Ralf Gehlen On 26. Januar 2024 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Der GDV kann mit den Empfehlungen des 62. Verkehrsgerichtstages in Goslar zufrieden sein. Sie entsprechen in für die Branche relevanten Punkten den Positionen des Versichererverbands: Bei der Entkriminalisierung von Unfallflucht bei reinen Sachschäden, der Trennung von aktuellen Unfallschäden und Vorschäden an einem Fahrzeug sowie der Berücksichtigung moderner Technik bei der Berechnung von Haushaltsführungsschäden. Im Gegensatz zum GDV haben sich die Juristen aber für eine Umwandlung der Verschuldenshaftung in eine Gefährdungshaftung bei Schiffsunfällen ausgesprochen.
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