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Von Christian Bellmann Am 7. Februar 2024 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Rückversicherer,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Die Finanzaufsicht BaFin mahnt die Cyberversicherer in Deutschland erneut zur Vorsicht. Die Anbieter sollten eine umsichtige Zeichnungspolitik an den Tag legen, bei der Tarifierung die hohe Unsicherheit in dem Geschäft berücksichtigen und zudem einen „angemessenen“ Rückversicherungsschutz einkaufen, schreibt die Behörde in einer aktuellen Veröffentlichung. Die Aufsicht will die Cyberversicherung künftig als separate Sparte behandeln, zur Wahrung einer effektiven Aufsicht sei das unerlässlich. Eine entsprechende Berichtspflicht für Erst- und Rückversicherer soll erstmals mit der Jahresmeldung zum Geschäftsjahr 2025 bestehen.
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