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Posted By Carla Burmann On 12. Februar 2024 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | 1 Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Anhand von fünf Fällen hat der Bundesgerichtshof kürzlich nochmals betont, dass Geschädigte bei einem Autounfall nicht das sogenannte Werkstattrisiko tragen müssen. Damit ist die Gefahr gemeint, dass die Werkstatt überhöhte Kosten für die Reparatur in Rechnung stellt. Die Entscheidung mag auf den ersten Blick vorteilhaft für die Geschädigten erscheinen, könnte jedoch langfristig zu steigenden Kfz-Versicherungsprämien führen, die auch sie treffen.
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