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Posted By Franziska Quell On 26. Februar 2024 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Wirecard steht für einen Wirtschaftsskandal, den es in dieser Größe in Deutschland noch nicht gegeben hat. Interessant ist daher der kürzlich veröffentlichte Beschluss vom 10. Januar 2024, mit dem der Bundesgerichtshof (BGH) eine Haftung der BaFin für Verluste von Wirecard-Aktionären ablehnt. Er begründet dies damit, dass sich das Handeln der BaFin von April 2015 bis Juni 2020 insgesamt als vertretbar dargestellt habe. Diese Einzelfallentscheidung bringt auch einige generelle Erkenntnisse für die Amtshaftung der BaFin in der Versicherungsaufsicht mit sich.
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