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Von Ralf Gehlen Am 11. März 2024 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Kunden einer Warenkreditversicherung können nach dem Versicherungsfall keine Umsatz- oder Mehrwertsteuer mehr bei den Finanzämtern zurückfordern. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Der Kreditversicherungsmaklerverband Bardo sieht darin steigende Selbstbehalte und empfiehlt, alle Warenkreditversicherungsverträge auf diese Risiken prüfen zu lassen.
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