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Von Sophie Deistler Am 29. April 2024 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Der Höchstrechnungszins soll zum 1. Januar 2025 auf 1,0 Prozent steigen. Bis Mitte des Jahres will das Bundesfinanzministerium eine entsprechende Verordnung vorlegen. Der Schritt ermöglicht den Lebensversicherern höhere Zinsgarantien, manche denken auch über eine Wiederaufnahme der Riester-Rente nach. Es ist die erste Anhebung des Höchstrechnungszinses seit 1994.
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