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Von Christian Drave Am 6. Mai 2024 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Im Schadenfall wenden Versicherer immer wieder ein, der Versicherungsnehmer habe Risikofragen falsch beantwortet, erklären den Rücktritt vom Vertrag und verweigern die Leistung. Doch was gilt bei unklaren Risikofragen? Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig zeigt zu Recht auf: Wer nicht (klar) fragt, bleibt zur Leistung verpflichtet.
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