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Von Ilse Schlingensiepen Am 15. Mai 2024 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Die vom Deutschen Ärztetag gewünschte Streichung der Homöopathie aus der Gebührenordnung für Ärzte stößt bei den privaten Krankenversicherern (PKV) auf keine große Gegenliebe. Wenn Ärzte Leistungen erbringen dürfen, sollten sie sich auch in der Gebührenordnung wiederfinden, sagt der PKV-Verband. Ein Kostenproblem hat die Branche mit den homöopathischen Leistungen jedenfalls nicht. Sie machen nur einen Bruchteil der Gesamtabrechnungen aus.
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