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Von Christian Bellmann Am 7. Juni 2024 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Wollen Unternehmen, die Opfer einer Cyberattacke geworden sind, Lösegeld zahlen, müssen sie unbedingt darauf achten, ob Sanktionen gegen die Kriminellen vorliegen. Das Thema treibt Unternehmen und ihre Cyberversicherer derzeit stark um, berichtete Paul Malek von der Kanzlei Clyde & Co beim Financial Lines Day. Es sei ein Fehler, zu glauben, dass es deutsche Unternehmen nicht betrifft, wenn Cyberkriminelle auf Sanktionslisten in den USA stehen.
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