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Posted By Christian Drave On 10. Juni 2024 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Es ist da, das zweite veröffentlichte Urteil eines deutschen Gerichts zur Cyberversicherung. Das Landgericht Kiel bestätigt die Arglistanfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer. Warum die Begründung des Gerichts falsch ist und die Bedeutung der Entscheidung für den Cyberversicherungsmarkt ganz woanders liegt, als das Urteil auf den ersten Blick vermuten lässt.
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