
Qualitätsjournalismus kostet Geld. Mit Ihrem Abo sorgen Sie dafür, dass unsere Berichterstattung unabhängig bleibt.
Copyright © 2025 Versicherungsmonitor. All rights reserved.
Posted By Friederike Krieger On 12. Juni 2024 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Rabattsystem teilweise beanstandet, mit dem die Generali-Tochter Dialog Lebensversicherung im Rahmen des Vitality-Programms gesundheitsbewusstes Verhalten von Kunden belohnt. Die Richter stellten das Belohnungssystem allerdings nicht grundsätzlich in Frage, sondern erklärten nur zwei Klauseln in einem Berufsunfähigkeitstarif als unwirksam. Geklagt hatte der Bund der Versicherten, der dem Anbieter Intransparenz und eine unangemessene Benachteiligung der Kunden vorgeworfen hatte.
Article printed from Versicherungsmonitor: https://versicherungsmonitor.de
URL to article: https://versicherungsmonitor.de/2024/06/12/bgh-moniert-vitality-klauseln/
URLs in this post:
[1] Hier: https://versicherungsmonitor.de/shop
[2] abo@versicherungsmonitor.de: mailto:abo@versicherungsmonitor.de