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Hinschauen beim Einwand der Gefahrerhöhung

Posted By Christian Drave On 8. Juli 2024 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

  Legal Eye – Die Rechtskolumne  Im Schadenfall halten Versicherer ihren Industriekunden oftmals den Einwand der Gefahrerhöhung entgegen, um nicht zahlen zu müssen. Doch dies ist beileibe nicht immer berechtigt. Denn: Nicht jede Verschlechterung der Gefahrenlage ist auch eine Gefahrerhöhung im rechtlichen Sinne. Kommt im Schadenfall der Einwand, lohnt es sich also, genau hinzuschauen.

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