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Posted By Carla Burmann On 12. August 2024 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Mitte Juni hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Rabattsystem teilweise beanstandet, mit dem die Generali-Tochter Dialog Lebensversicherung im Rahmen des Vitality-Programms gesundheitsbewusstes Verhalten von Kunden belohnt. Bei einigen Klauseln sahen die Richter einen Verstoß gegen das Transparenzgebot. Das Urteil verdeutlicht die hohen Anforderungen an Transparenz und Fairness in Versicherungsverträgen. Versicherer müssen sicherstellen, dass ihre Kunden bei Vertragsabschluss alle wesentlichen Informationen erhalten, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
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