Abo

Qualitätsjournalismus kostet Geld. Mit Ihrem Abo sorgen Sie dafür, dass unsere Berichterstattung unabhängig bleibt.

Copyright © 2025 Versicherungsmonitor. All rights reserved.


Haften Geschäftsleiter auch nach ihrem Ausscheiden?

Posted By Christian Dolff On 16. September 2024 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Der Bundesgerichtshof hat in einem Verfahren zur Insolvenzverschleppung die Frage der Nachhaftung weiter verdeutlicht. Nach einer Entscheidung vom Juli dieses Jahres haftet ein aus dem Amt geschiedener Geschäftsführer unter Umständen auch für Schäden eines Gläubigers, der erst nach seinem Ausscheiden in Geschäftsbeziehung zu der Gesellschaft getreten ist. Voraussetzung ist, dass eine von dem Geschäftsführer begangene Antragspflichtverletzung auch für diesen Schaden ursächlich ist. Das erhöht die Risiken für die D&O-Versicherer.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier [1] können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de [2].


Article printed from Versicherungsmonitor: https://versicherungsmonitor.de

URL to article: https://versicherungsmonitor.de/2024/09/16/haften-geschaeftsleiter-auch-nach-ihrem-ausscheiden/

URLs in this post:

[1] Hier: https://versicherungsmonitor.de/shop

[2] abo@versicherungsmonitor.de: mailto:abo@versicherungsmonitor.de