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BdV fordert frühere Insolvenz-Information

Posted By Friederike Krieger On 29. Januar 2025 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Insurtech,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken

Kunden des insolventen Insurtechs Element, deren Verträge sich zum Jahreswechsel automatisch verlängert haben, können Prämien nicht einfach mit einem Widerruf der SEPA-Lastschrift zurück auf ihr Konto buchen lassen. Darauf weist der Bund der Versicherten hin. Auch bei einem beantragten Insolvenzverfahren sind sie verpflichtet, die Prämien weiter zu zahlen. Die Verbraucherschützer fordern eine frühzeitigere Information der Versicherten in Insolvenzfällen, damit diese die Chance haben, die Verträge rechtzeitig zu beenden.

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