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Von Nina Nöthling Am 31. Januar 2025 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Eine Klausel, durch die die Allianz Leben den Rentenfaktor bei fondsgebundenen Policen unter bestimmten Voraussetzungen senken kann, ist ungültig. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In erster Instanz hatten die Verbraucherschützer noch verloren. Nun entschieden die Richter, dass die Klausel dem Versicherer einseitig zugutekomme.
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