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Von Friederike Krieger Am 10. Februar 2025 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Insurtech,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Bisher sah es so aus, als ob Kunden des insolventen Insurtechs Element nicht so einfach aus ihren Verträgen herauskommen – auch wenn nicht garantiert ist, ob der Versicherer Schäden noch in vollem Umfang zahlen kann. Jetzt teilt die BaFin mit, dass die Versicherten ein außerordentliches Kündigungsrecht haben. Zuvor hatte der Bund der Versicherten eine frühzeitigere Information der Versicherten im Insolvenzfall gefordert, inklusive der Möglichkeit, Verträge unverzüglich beenden zu können.
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