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Posted By Nina Nöthling On 25. Februar 2025 In Abo,Allgemein,Analyse,Aufsicht & Regeln,Makler,Nachrichten,Top News | No Comments | Drucken
Exklusiv Makler müssen laut Versicherungsvertragsgesetz eine hinreichende Auswahl an Policen in ihre Beratung einbeziehen. Vergleichsportale wie Verivox und Check24 haben deshalb schon einige Klagen von Verbraucherschützern verloren. Nun könnte Verivox die nächste Klage ins Haus stehen, denn bei Risikolebensversicherungen listet das Vergleichsportal lediglich zwei Anbieter mit zusammen sieben Tarifen auf. Ganz eindeutig ist die rechtliche Lage allerdings nicht.
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