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Posted By Friederike Krieger On 15. April 2025 In Abo,Allgemein,Industrieversicherung,Makler,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Exklusiv Der Versichererverband GDV hat eine Klausel für den Umgang mit Schäden durch sogenannte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) für seine unverbindlichen Musterbedingungen erarbeitet. Demnach sind PFAS-Schäden zunächst vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In einem zweiten Schritt sollen Versicherer mit den Kunden individuell vereinbaren, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Schäden durch bestimmte PFAS-Stoffe wieder eingeschlossen werden können. Die Industrie kritisiert die PFAS-Klausel des GDV scharf.
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