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Von Tobias Wessel Am 23. Juni 2025 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Internationale Versicherungsprogramme stehen unter zunehmendem Druck. Nach Schadenfällen häufen sich Probleme, wenn Versicherungsverträge in englischer Sprache abgefasst, aber deutsches Recht und ein deutscher Gerichtsstand vereinbart sind. Das ist keine seltene Konstellation, wenn deutsche Unternehmen ihren Versicherungsschutz auch im Londoner Markt eindecken. Es entsteht ein Spannungsfeld zwischen Vertragssprache und anwendbarem Recht – mit erheblichen Risiken für Versicherungsnehmer.
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