
Qualitätsjournalismus kostet Geld. Mit Ihrem Abo sorgen Sie dafür, dass unsere Berichterstattung unabhängig bleibt.
Copyright © 2025 Versicherungsmonitor. All rights reserved.
Posted By Florian Weichselgärtner On 21. Juli 2025 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | 1 Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob im Direktprozess gegen Versicherer die gesetzliche Verschuldensvermutung nach Paragraf 93 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nun entschieden: Sie gilt auch im Direktprozess. Der D&O-Versicherer muss daher beweisen, dass die Geschäftsleitung bei Zahlungen nach Insolvenzreife kein Verschulden trifft.
Article printed from Versicherungsmonitor: https://versicherungsmonitor.de
URL to article: https://versicherungsmonitor.de/2025/07/21/do-keine-beweislastumkehr-im-direktprozess/
URLs in this post:
[1] Hier: https://versicherungsmonitor.de/shop
[2] abo@versicherungsmonitor.de: mailto:abo@versicherungsmonitor.de