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Von Florian Weichselgärtner Am 21. Juli 2025 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | 1 Comment | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob im Direktprozess gegen Versicherer die gesetzliche Verschuldensvermutung nach Paragraf 93 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nun entschieden: Sie gilt auch im Direktprozess. Der D&O-Versicherer muss daher beweisen, dass die Geschäftsleitung bei Zahlungen nach Insolvenzreife kein Verschulden trifft.
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