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Posted By Frank Püttgen On 25. September 2025 In Abo,Allgemein,Kommentare,The Long View | No Comments | Drucken
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Juli 2025 die „Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II“ überarbeitet und als Rundschreiben 09/2025 (VA) veröffentlicht. Die Neufassung enthält eine Übergangsregelung und tritt am 14. Oktober 2025 in Kraft. In dem Schreiben konkretisiert, ändert und erweitert die BaFin ihre Verwaltungspraxis in einer ganzen Reihe von Punkten. Was Vorstände und Geschäftsleiter jetzt tun müssen.
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