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Posted By Ilse Schlingensiepen On 17. Oktober 2025 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | 3 Comments | Drucken
Die Generali Leben darf im Internet nicht länger mit den Steuervorteilen der Rürup- oder Basisrente werben, ohne gleichzeitig auf die nachgelagerte Besteuerung bei Rentenbeginn hinzuweisen. Das hat das Landgericht München I in einem rechtskräftigen Urteil entschieden. Es gab einer Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Generali Deutschland AG voll statt. Die Verbraucherschützer werden der Branche in dieser Frage jetzt gezielt auf die Finger schauen, kündigte Finanzexperte Niels Nauhauser an.
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