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„Ein Stellenabbau in diesem Ausmaß ist kursrelevant. Die Ankündigung ist daher ad-hoc-pflichtig. Selbst eine Medienmitteilung würde hier nicht genügen, da Ad-hoc-Meldungen bestimmten formalen Anforderungen genügen müssen wie etwa, dass sie vor Börseneröffnung publiziert werden müssen.“

Posted By Anne-Christin Gröger On 12. Dezember 2025 In Kurztexte | No Comments | Drucken

Wirtschaftsjurist Peter Kunz von der Universität Bern ist der Meinung, dass der frisch fusionierte Versicherer Helvetia Baloise Börsenvorschriften verletzt hat, als er den Stellenabbau kommuniziert hat. Das sagte er der Handelszeitung.  


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