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Posted By Anna-Catharina von Girsewald On 29. Dezember 2025 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Cyberangriffe gehören zur Realität wirtschaftlicher Risiken. Staaten und staatlich unterstützte Akteure nutzen digitale Angriffe, um strategische Ziele zu verfolgen, politische Gegner zu schwächen und kritische Infrastruktur sowie Industrieunternehmen zu stören. Cyberpolicen reichen nicht immer aus, um mit einer Cyberattacke verbundene Vermögensschäden abzusichern, schreibt Anna-Catharina von Girsewald von der Kanzlei Oppenhoff & Partner. Daher stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen Cyberangriffe unter den Kriegsausschluss fallen und somit der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
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