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Von Ilse Schlingensiepen Am 27. Januar 2026 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | 1 Comment | Drucken
Die Versicherungskammer warnt vor neuen Haftungsrisiken für freiberuflich in Kliniken tätige Hebammen durch den Hebammenhilfevertrag. Kritisch sieht der Versicherer, der ein Konsortium für die Haftpflichtversicherung der Hebammen führt, die seit 1. November geltenden Abrechnungsregelungen. Sie trügen der Versorgungsrealität nicht ausreichend Rechnung und erhöhten den Dokumentationsaufwand für die Geburtshelferinnen und -helfer. Die Versicherungskammer fordert eine umfassende Überprüfung der Regeln.
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